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   BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85   

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https://dejure.org/1986,10129
BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85 (https://dejure.org/1986,10129)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 StR 655/85 (https://dejure.org/1986,10129)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85 (https://dejure.org/1986,10129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Bestehen einer Dispositionsbefugnis im Rahmen einer Vermögensfürsorgepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 StGB nur dann angenommen werden, wenn dem Verpflichteten in der Erfüllung seiner Pflichten eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt ist, wenn ihm also ein Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen verbleibt (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230, 2231).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83

    Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue,

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 StGB nur dann angenommen werden, wenn dem Verpflichteten in der Erfüllung seiner Pflichten eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt ist, wenn ihm also ein Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen verbleibt (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230, 2231).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 StGB nur dann angenommen werden, wenn dem Verpflichteten in der Erfüllung seiner Pflichten eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt ist, wenn ihm also ein Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen verbleibt (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230, 2231).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 111/23

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass sich die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten T.    maßgeblich aus seiner Stellung als Leiter der Abteilung Rechnungswesen des Abwasserzweckverbands ergibt, in deren Rahmen er über eigene Entscheidungsspielräume verfügte, insbesondere bei der Vorbereitung, Erstellung und Bewirtschaftung der Wirtschaftspläne sowie der Vorbereitung und Erstellung der Jahresabschlüsse (vgl. für die Lohnabrechnung BGH, Urteil vom 8. August 1978 - 1 StR 296/78, GA 1979, 143, 144; anders für "reine" Buchhaltungstätigkeit BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85; vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 373/86, wistra 1987, 27).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Ein solches setzt Beziehungen von einigem Gewicht und Pflichten oder einen Pflichtenkreis von gewisser Bedeutung voraus, die dem Verpflichteten einen gewissen Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit gerade bei der Betreuung dieses Vermögensinteresses lassen (RGSt 69, 58, 61; 69, 279; BGHSt 3, 289, 293; BGH StV 1986, 203).
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das

    Nur wenn sie vorhanden sind, kann jedoch Untreue vorliegen (BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455; BGH NJW 1984, 2230; BGH, Beschl. vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85, Orientierungssatz StV 1986, 203).
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